GEMA
ACHTUNG:
Neues GEMA-Formular und Fristen
Zu Anfang 2018 ist eine neue Fassung des Pauschalvertrages in Kraft getreten. Wichtigste Änderung sind das neue GEMA-Formular und kürzere Fristen. Meldungen von Konzerten sowie konzertanten Veranstaltungen mit geselligem Teil müssen gleich nach der jeweiligen Veranstaltung direkt an den Badischen Chorverband gemeldet werden. Der Badische Chorverband leitet diese dann weiter. Generell ist zu beachten, dass Meldungen von Veranstaltungen innerhalb von vier Wochen nach der Veranstaltung erfolgt sein müssen. Das neue GEMA-Formular und weitere Informationen können Sie hier aufrufen: |